Logo-Wettbewerb
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für das Logo-Gewinnspiel
„Wir suchen ein neues Logo für Bürger für Straelen e.V.“
Veranstalter des Gewinnspiels ist:
Bürger für Straelen e.V.
Vertreten durch: Katrin Reintjes (Stellv. Vorsitzende)
Karl-Arnold-Str. 50
47638 Straelen
E-Mail: socialmedia@fuer-straelen.de
1. Gegenstand des Gewinnspiels
Bürger für Straelen e.V. veranstaltet im Zeitraum vom 05.08.2026 bis einschließlich 20.09.2026 ein Gewinnspiel zur Gestaltung eines neuen Logos für den Verein.
Gesucht wird ein kreativer Logo-Entwurf, der den Verein Bürger für Straelen e.V. repräsentiert und für dessen zukünftige Außendarstellung geeignet ist.
2. Teilnahmezeitraum
Das Gewinnspiel beginnt am 05.08.2026 und endet am 20.09.2026 um 23:59 Uhr.
Logo-Vorschläge, die nach Ablauf des Teilnahmezeitraums eingehen, können bei der Auswahl nicht berücksichtigt werden.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.
Minderjährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer benötigen für die Teilnahme die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Mit der Teilnahme versichern die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass diese Zustimmung vorliegt.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitglieder des Vorstands von Bürger für Straelen e.V. sowie Personen, die unmittelbar an der Durchführung oder Organisation des Gewinnspiels beteiligt sind. Dies gilt auch für deren im selben Haushalt lebende Angehörige.
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Manipulationsversuchen von der Teilnahme auszuschließen.
4. Teilnahme und Einreichung der Logo-Entwürfe
Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an den Kauf einer Ware oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung gebunden.
Die Teilnahme erfolgt durch die Einreichung eines selbst erstellten Logo-Vorschlags für Bürger für Straelen e.V.
Der Logo-Entwurf kann während des Teilnahmezeitraums über die Social-Media-Kanäle von Bürger für Straelen e.V. oder per E-Mail an socialmedia@fuer-straelen.de eingereicht werden.
Pro Person können mehrere Logo-Entwürfe eingereicht werden. Der Veranstalter behält sich vor, die Anzahl der berücksichtigten Entwürfe pro Person zu begrenzen, sofern dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist.
5. Anforderungen an die eingereichten Entwürfe
Der eingereichte Logo-Entwurf muss selbstständig von der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer erstellt worden sein.
Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer versichert mit der Einreichung, dass sie bzw. er über die erforderlichen Rechte am eingereichten Entwurf verfügt und dass durch die Einreichung und die spätere Nutzung des Entwurfs durch Bürger für Straelen e.V. keine Rechte Dritter verletzt werden.
Insbesondere dürfen keine fremden Logos, geschützten Marken, urheberrechtlich geschützten Werke oder sonstigen Inhalte verwendet werden, für deren Nutzung keine entsprechenden Rechte vorliegen.
Logo-Entwürfe mit rechtswidrigen, diskriminierenden, beleidigenden, gewaltverherrlichenden oder anderweitig unangemessenen Inhalten werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
6. Ermittlung des Gewinner-Entwurfs
Unter allen eingereichten und den Teilnahmebedingungen entsprechenden Logo-Entwürfen wird der Gewinner-Entwurf durch Bürger für Straelen e.V. ausgewählt.
Bei der Auswahl werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:
Wiedererkennbarkeit und Eignung als Vereinslogo
Bezug zu Bürger für Straelen e.V. und zur Stadt Straelen
Kreativität und Originalität
gestalterische Qualität
praktische Verwendbarkeit für die zukünftige Öffentlichkeitsarbeit des Vereins
Die Entscheidung über den Gewinner-Entwurf wird durch den Veranstalter im Rahmen einer Mitgliederbefragung getroffen. Die Entscheidung ist endgültig. Der Rechtsweg hinsichtlich der Auswahl des Gewinner-Entwurfs ist ausgeschlossen.
7. Gewinne
Der beste Logo-Entwurf erhält als Hauptgewinn eine Straelen-Card im Wert von 250 Euro.
Darüber hinaus werden unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zwei weitere Straelen-Cards im Wert von jeweils 100 Euro verlost.
Die Gewinnerinnen und Gewinner der beiden zusätzlichen Straelen-Cards werden unabhängig von der Auswahl des Gewinner-Entwurfs per Zufallsprinzip ermittelt.
Eine Person kann grundsätzlich sowohl den Hauptgewinn als auch einen der zusätzlichen Gewinne erhalten.
Eine Barauszahlung oder Übertragung der Gewinne auf andere Personen ist nicht möglich.
8. Benachrichtigung der Gewinnerinnen und Gewinner
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden nach Abschluss des Gewinnspiels über den jeweiligen Kontaktweg benachrichtigt, über den die Teilnahme erfolgt ist und zusätzlich über die Social-Media-Kanäle bekannt gegeben.
Sofern eine Gewinnerin oder ein Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Gewinnbenachrichtigung auf die Kontaktaufnahme reagiert, behält sich der Veranstalter vor, den Gewinn anderweitig zu vergeben bzw. eine neue Gewinnerin oder einen neuen Gewinner zu ermitteln.
Bei minderjährigen Gewinnerinnen und Gewinnern erfolgt die Gewinnübergabe nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
9. Nutzungsrechte am eingereichten Logo-Entwurf
Mit der Einreichung eines Logo-Entwurfs räumt die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer Bürger für Straelen e.V. das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, den eingereichten Entwurf im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel und dessen Durchführung zu speichern, zu vervielfältigen und im Rahmen der Berichterstattung über das Gewinnspiel öffentlich zu zeigen bzw. zu veröffentlichen.
Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf den Social-Media-Kanälen, der Website und sonstigen Kommunikationskanälen von Bürger für Straelen e.V.
Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Name bzw. der von ihr bzw. ihm angegebene Name im Zusammenhang mit der Präsentation des eingereichten Entwurfs genannt werden darf.
9.1 Besondere Regelung für den Gewinner-Entwurf
Mit der Auswahl des Gewinner-Entwurfs wird der Gewinnerin bzw. dem Gewinner der Hauptpreis zuerkannt.
Die Gewinnerin bzw. der Gewinner räumt Bürger für Straelen e.V. mit Annahme des Gewinns die für die Nutzung des Gewinner-Logos erforderlichen Nutzungsrechte ein.
Diese Rechte umfassen insbesondere das Recht, das Gewinner-Logo für die Vereinsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit von Bürger für Straelen e.V. dauerhaft und in allen bekannten und zukünftigen Medien und Formaten zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und zu bearbeiten, soweit dies für die praktische Verwendung des Logos erforderlich ist.
Die Nutzungsrechte werden räumlich und zeitlich unbeschränkt sowie unentgeltlich eingeräumt und sind auf Dritte übertragbar, soweit dies für die Herstellung und Nutzung von Kommunikations- und Werbemitteln des Vereins erforderlich ist.
Bürger für Straelen e.V. ist berechtigt, das Gewinner-Logo technisch und gestalterisch für verschiedene Anwendungsbereiche anzupassen, insbesondere hinsichtlich Größe, Format, Auflösung und Farbgestaltung.
Die Einräumung der vorgenannten Nutzungsrechte ist mit dem Gewinn der Straelen-Card im Wert von 250 Euro abgegolten. Eine darüber hinausgehende Vergütung erfolgt nicht.
Bei minderjährigen Gewinnerinnen und Gewinnern erfolgt die Einräumung der vorgenannten Nutzungsrechte nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
10. Rechte Dritter
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer versichern, dass ihre eingereichten Logo-Entwürfe frei von Rechten Dritter sind und keine Rechte Dritter verletzen.
Sollten Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch einen eingereichten Logo-Entwurf Ansprüche gegen Bürger für Straelen e.V. geltend machen, stellt die einreichende Person den Veranstalter im gesetzlich zulässigen Umfang von diesen Ansprüchen frei, sofern sie die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
11. Datenschutz
Im Rahmen des Gewinnspiels werden personenbezogene Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer verarbeitet.
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels, insbesondere zur Kontaktaufnahme mit den Gewinnerinnen und Gewinnern und zur Gewinnübergabe.
Die personenbezogenen Daten werden nicht für Werbezwecke verwendet, sofern hierfür keine gesonderte Einwilligung vorliegt.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten der betroffenen Personen sind in den Datenschutzhinweisen von Bürger für Straelen e.V. enthalten.
Sofern Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Logo-Entwürfe öffentlich über Social Media einreichen, gelten zusätzlich die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen sozialen Netzwerks.
12. Veröffentlichung der Gewinnerinnen und Gewinner
Die Gewinnerinnen und Gewinner können nach vorheriger Zustimmung mit ihrem Namen bzw. dem bei der Teilnahme angegebenen Namen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Gewinnspiel veröffentlicht werden.
Eine Veröffentlichung erfolgt nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
13. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen, Ausfälle des Internets oder der Social-Media-Plattformen oder sonstige Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen und die Teilnahme am Gewinnspiel beeinträchtigen oder unmöglich machen.
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden, zu ändern oder auszusetzen, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen, rechtlichen oder sonstigen wichtigen Gründen nicht gewährleistet werden kann.
14. Ausschluss des Rechtswegs
Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Auswahl des Gewinner-Entwurfs und der Ermittlung der Gewinnerinnen und Gewinner der zusätzlichen Straelen-Cards ausgeschlossen.
15. Verhältnis zu Facebook und Instagram
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird von diesen Plattformen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert.
Ansprechpartner und Verantwortlicher für das Gewinnspiel ist ausschließlich Bürger für Straelen e.V.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellen Facebook und Instagram von sämtlichen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Gewinnspiels entstehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
16. Geltendes Recht
Für das Gewinnspiel gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: 27.07.2026
Bürger für Straelen e.V.